AGB Gepäcklogistik

Besondere Geschäftsbedingungen für die Gepäcklogistik

(Stand 16.07.2014)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gepäcklogistik (AGB Gepäcklogistik) der INT Logistik UG (haftungsbeschränkt), Geislehenstr. 15, D-88138 Sigmarszell für den Versand von Reisegepäck, Reisedokumente, Päckchen, Pakete, Paletten, Sport- und Sondergepäck, Ausrüstungen jeder Art und Fahrrädern im Rahmen der Dienstleistungsmarke „INT Gepäcklogistik“ vertreten durch:

INT Logistik UG (haftunsbeschränkt)
Vertreten durch Geschäftsführer: Udo Winter
Geislehenstr. 15
88138 Sigmarszell
Tel: +49 8388 20610-0
Fax: +49 8388 20610-13
E-Mail-Adresse: int@int-logistik.de
Registergericht: Amtsgericht Kempten
Registernummer: HRB 11124
Umsatzsteuer-Identnr: DE 278 103 467

nachfolgend „INT Logistik“ genannt.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen INT Logistik UG (haftungsbeschränkt) und Ihren Kunden (im folgenden Auftraggeber) im Rahmen des Gepäckservice der Dienstleistungsmarke „INT Gepäcklogistik“, die von INT Logistik UG (haftungsbeschränkt) vertreten wird und im folgenden „INT Logistik“ genannt wird. Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Reisegepäck, Reisedokumente, Päckchen, Pakete, Paletten, Sport- und Sondergepäck, Ausrüstungen jeder Art und Fahrrädern (im folgenden Sendung(en) genannt) gemäß der jeweils gültigen Preis und Serviceübersicht. Entgegenstehenden AGB des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.
1.3. Es gelten die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) ergänzend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

2. Leistungsbeschreibung

2.1. In Zusammenarbeit mit Logistiksystemen und deren Subunternehmern und Subunternehmern auch Systempartner genannt, übernimmt INT Logistik die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Reisegepäck, Reisedokumente, Päckchen, Pakete, Paletten, Sport- und Sondergepäck, Ausrüstungen jeder Art und Fahrrädern innerhalb von Deutschland, Österreich, Schweiz und den Beneluxländern, sowie anderen Ländern laut der aktuellen Angebotsliste und Sondervereinbarungen.
2.2. Die Abholung der Sendung(en) erfolgt Montag bis Sonntag bzw. einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, an der von dem Besteller benannten Adresse. Die Abhol- und Zustellzeiten sind nicht garantiert. Fixtermine, sowie Terminabholungen und Zustellungen können verkehrbedingt variieren.  Bei privaten Adressen erfolgt die Übernahme an der Haustür, bei gewerblichen Adressen am Empfang oder der Warenausgabe. Es wird nur ein Abholversuch durchgeführt. Alternativ können Sendungen an den Depots der INT Logistik zur Beförderung und Zustellung aufgegeben werden.Die Berechnung der Tarife erfolgt entweder nach dem Gesamtbruttogewicht oder dem Volumengewicht – je nachdem, welches Gewicht größer ist. Das Volumengewicht wird nach IATA-Standard (L x B x H (cm): 6.000 = kg) ermittelt. Weitere Berechnungen für Serviceleistungen und Gewichte, sowie die zulässigen Maße ergeben sich im Einzelnen aus der Preis- und Serviceübersicht.
2.3. Die angegebenen Beförderungszeiten sind Regellaufzeiten. INT Logistik ist bemüht, die Beförderung bei Abholung oder bei Abgabe an den Niederlassungen innerhalb von 1-3 Werktagen durchzuführen. Fällt ein Wochenende (Samstag auf Sonntag) oder ein Feiertag in den Beförderungszeitraum, so dauert die Beförderung dementsprechend länger, wenn keine gesonderte Zustelloption gewählt wurde. Der Beförderungszeitraum im Sinne dieses Abschnittes ist der Zeitraum zwischen der Übernahme der Sendung(en) nach Maßgabe von Ziff. 2.2. und dem ersten Zustellversuch der Sendung(en) nach Maßgabe von Ziff. 2.4. und 2.5. dieser AGB. INT Logistik führt einen Terminverkehr durch und haftet aber nicht, für Folgeschäden, wenn die Regellaufzeit für den Kunden überschritten wird.
2.4. Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressdaten, bei Zustellung auf einem Schiff nach Hafen und Schiffsnamen durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Am Flughafen wird das Gepäck an der Gepäckaufbewahrung abgegeben, wo sich der Kunde gegen Vorlage des Ausweises und des Flugtickets das Gepäck abholen kann. Gebühren für die Gepäckaufbewahrung zahlt der Kunde. Gepäckzustellungen in Schließfächer werden nicht durchgeführt. Der absendende Besteller ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis der Übergabe.
2.5. INT Logistik ist berechtigt, Sendungen dem unter der angegebenen Adresse (z.B. im Falle von Hotels, Pensionen, Schiffen, Kliniken etc.) erreichbares Personal, das typischerweise zur Entgegennahme von Reisegepäck befugt, ist gegen namentlicher Quittung zu übergeben.
2.6. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt oder abgeholt werden, wird kein weiterer Abhol- oder Zustellversuch durchgeführt. Jede vergebliche Anfahrt wird laut Gebührentabelle abgerechnet. Nach dem vergeblichen Zustellversuch erhält der Adressat eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Hinweis, sich innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstelldatum mit dem INT Logistik Service-Center in Verbindung zu setzen, um einen weiteren kostenpflichtigen Zustelltermin zu vereinbaren. Verstreicht diese Frist, gilt die Sendung als unzustellbar.
2.7. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
2.8. Unzustellbare Sendungen werden von INT Logistik kostenpflichtig an den Auftraggeber zurückbefördert. Verweigert der Auftraggeber die Rücknahme, ist INT Logistik berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u.a. auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Besteller nicht festgestellt werden, ist INT Logistik zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt INT Logistik entweder die Weisung des Absenders ein, oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um gefährliche Sendungen handelt, auf Kosten des Absenders / Auftraggebers zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist INT Logistik berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender / Auftraggeber festgestellt werden, darf INT Logistik die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

3. Vertragsverhältnis

3.1. Der Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Empfänger gemäß Ziff. 2.4. bzw. Ziffer 2.5. dieser AGB als durchgeführt.
3.2. Es steht INT Logistik frei, einen Auftrag zur Beförderung (Antrag des Auftraggebers zum Abschluss eines Beförderungsvertrages) jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3. Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen des Abschnittes 4 dieser AGB oder den in der Preis- und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, ist INT Logistik berechtigt, ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Auftraggeber zu erheben. Lehnt der Besteller die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab, oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4. dieser AGB handelt, so ist INT Logistik berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist INT Logistik berechtigt, eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von INT Logistik nachzuweisen.
3.4. INT Logistik ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist INT Logistik, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.6 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen.
3.5. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber nach Übergabe der Sendung(en) an INT Logistik ist ausgeschlossen.
3.6 Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Transportvertrages verbindlich an. Die Buchung kann über ein eShop, ein touristisches Buchungssystem, das Internet, per Email, schriftlich, per Fax oder fernmündlich bei uns erfolgen. Der Auftraggeber haftet neben dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der angemeldeten Transport- oder Servicedienstleistung. Für uns wird der Vertrag vorbehaltlich und hinsichtlich des Preises erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich oder per E-Mail bestätigt haben. Buchungen über ein von uns nicht anerkanntes CRS (Computer Reservierung System) sind ohne unsere Bestätigung nicht verbindlich. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, wird der abweichende Inhalt für den Reisenden und uns dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden vor Dienstleistungsbeginn widerspricht.

4. Bedingungsgerechte Sendungen

4.1. INT Logistik befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht, sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 100,00 EUR pro Paket und 500,00 EUR pro Reisegepäck nicht übersteigt.
4.2. Nicht im Rahmen des Gepäckservice werden folgende Sendungen oder Inhalte nicht transportiert, oder keinerlei Haftung übernommen. 4.2.1. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, ¬deren Beförderung oder Lagerung nationalen Gefahrgutvorschriften ¬unterliegen und deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, 4.2.2. Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist. 4.2.3. Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren, Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptops, Ferngläser, Valoren I. Klasse, sowie Geld und andere Zahlungsmittel. 4.2.4. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind, 4.2.5. Sendungen, die lebende Tiere, sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten, 4.2.6. Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können,4.2.7. Sendungen, bei denen die vom Auftraggeber bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist, oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, 4.2.8. Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen entnommen werden.

5. Preis, Leistung, Stornierung, Umbuchung

5.1. Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben im Auftrag.
5.2. Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist vom Auftraggeber zu entrichten, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, unsere Leistung von der vorherigen Rechnungszahlung abhängig zu machen; alle etwa getroffenen Vereinbarungen einer besonderen Form der Aushändigung einer Leistungsberechtigungen (z.B. Voucher, Gutschein) stehen unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der vorherigen Rechnungszahlung. Für Storno- und Umbuchungsgebühren, sowie etwaige Bearbeitungskosten ist ein sofortiger Ausgleich der Rechnung erforderlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch uns empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf Ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen. Abweichungen der Leistungsdaten gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Rüge nicht bei uns innerhalb von drei Tagen schriftlich eingeht. Bei den von uns angebotenen Preisen für Transport- und Servicedienstleistungen oder andere touristische Leistungen bleiben Änderungen des ausgeschriebenen Preises vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der angeschlossenen Transportunternehmen, Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife bzw. Steuern und Gebühren geändert werden. Wird die Buchung weniger als 5 Werktage vor Reisebeginn getätigt, können die (z.B. Voucher, Gutscheine, Tickets) per Kurier versandt werden. Die Gebühr trägt der Kunde, die direkt von dem jeweiligen Anbieter der Leistung erhoben werden. Die Gepäckstücke werden nach Übernahme bei uns in den jeweiligen regionalen Depots verwogen und vermessen. Sollte gemäss zu Ihrer Bestellung eine Gewichts- oder Dienstleistungsabweichungen festgestellt werden, werden wir diese jeweils der gültigen Preis- und Serviceübersicht nachberechnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zusätzliche Dienstleistung, oder das von uns nachgewiesene Real-, Wiege-  oder tatsächliche Gewicht, sowie das eventuell ermittelte Volumengewicht der Sendung jeweils der gültigen Preis- und Serviceübersicht, das Entgeld/Gebühren hierfür zu begleichen. Als Nachweis gelten die jeweiligen Transportdatenblätter und Sendungsstatusbericht. Der Auftraggeber kann dort alle sendungsrelevanten Daten entnehmen.

6. Haftung

6.1. So weit in diesen AGB oder zwischen INT Logistik und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet INT Logistik nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB.
6.2. INT Logistik haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen. Für Servicedienstleistungen außerhalb unseres Standardangebotes haften wir lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistungen und Weitergabe der Informationen an den Kunden. Wir haften nicht für die Leistungserbringung.
6.3. Im Übrigen haftet INT Logistik dem Auftraggeber bei schuldhaftem Verlust des Gepäcks oder Beschädigung des Inhaltes durch Nässe oder Brand, nicht bei Beschädigung der Außenhülle. INT Logistik beruft sich bei Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB, die nach den §§ 429 und 430 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt. 6.4. Hat der Auftraggeber INT Logistik eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von INT Logistik vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. INT Logistik kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB berufen. Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden sofort beim Fahrer zu reklamieren, der schriftlich aufgenommen werden muss. Diese Schadensaufnahme muss dem Kunden vom Fahrer bei der Übergabe schriftlich bestätigt werden. Ohne diese Abschreibung ist eine Regulierung des Schadens nicht möglich. Verdeckte Schäden müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens schriftlich per Einschreiben anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
6.5. Ein Totalverlust oder eine Überschreitung der Regellaufzeit muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf der Regellaufzeit schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet INT Logistik von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt. Eine Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften oder Schiffe nicht verpflichtet sind, abzuwarten. Die sich aus Versäumnis des Anschlusses (z.B. wegen höherer Gewalt) ergebenden Kosten gehen ausschließlich zulasten des Reisenden. Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen bei Flügen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Wir haften dafür so etwas nicht.
6.7. Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von INT Logistik geltend machen.
6.8. Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von INT Logistik gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB entsprechend.
6.9. Der Auftraggeber haftet INT Logistik unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.

7. Datenspeicherung

7.1. Alle persönlichen Daten werden von INT Logistik gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt.
7.2. INT Logistik weist darauf hin, dass INT Logistik sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge ist INT Logistik befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.
7.3. INT Logistik setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichert deshalb die Daten, die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z.B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung zu Nachweiszwecken.

8. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Teilwirksamkeit

8.1. So weit der Besteller Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort Lindau am Bodensee.
8.2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

9. Einfuhr- und Zollvorschriften, Ausfuhrbestimmungen

beim Versand sind in jedem Fall die Einfuhr- und Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Der Absender trägt das Risiko für alle Folgen, die aus unzulässigem Warenversand in das Ausland, Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften), oder einer ¬falschen und unzureichender Ausfertigung der Zollinhaltserklärung, des grünen Zollzettels oder anderer Begleitpapiere sowie aus der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die dem Absender durch Verlust des Anspruchs Ersatz entstehen, wenn die Sendung von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird. Es obliegt dem Absender, sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen. Stellen selbst zu unterrichten. INT Logistik erteilt Auskünfte über Einfuhr- und Zollvorschriften (einschließlich der Durchfuhrvorschriften) fremder Länder, sofern entsprechende Informationen vorliegen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Auskünfte wird jedoch nicht übernommen.

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