Wichtige Hinweise

Bitte denken Sie unbedingt daran, jedes Ihrer Gepäckstücke mit einem sorgfältig ausgefüllten Kofferanhänger, der Ihren Namen und Ihre Anschrift trägt, zu versehen.

Wichtige Hinweise zum Zoll:

Versand innerhalb der EU

Bei internationalen Gepäcktransporten in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union (EU) ist keine Zollinhaltserklärung erforderlich. Jedoch sind auch hier die Einfuhr- und Zollvorschriften zu beachten.

Versand außerhalb der EU

Werden internationale Gepäcktransporte in Länder außerhalb der EU, wie z.B. der Schweiz versendet, ist eine vollständig ausgefüllte Zollinhaltserklärung (Packliste) erforderlich, diese bitte deutlich und sichtbar an Ihrem Gepäckstück befestigen.
Zollinhaltserklärung/Packliste und andere Formulare finden Sie unter „Formulare zum Download„.
Bitte beachten Sie unbedingt die individuellen Einfuhr- und Zollvorschriften des Reiselandes, in welches Sie Ihr Gepäck versenden möchten.
Bei der Einreise sind im Besonderen die Verbote und Beschränkungen (z.B. Artenschutzgesetz, Markenschutzgesetz, „verbotene Gegenstände“ und die Freigrenzen hinsichtlich Menge und Wert) zu beachten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Lieferungen ins europäische Ausland und darüber hinaus, aufgrund besonderer Vorschriften und Einreisebestimmungen durch die lokalen Behörden Gebühren erhoben werden können, auf die man keinen Einfluss hat und auch nicht darüber vorab informiert wird. Derartig anfallende Gebühren wird INT Gepäcklogistik weiterberechnen.
Die Zollfreimengenregelung gilt nicht für Gepäck welches durch Dritte (INT) befördert
wird. Der Zoll hat ein sogenanntes „Recht auf Beschau“,
von welchem unregelmäßig Gebrauch gemacht wird.
Deshalb sollte Ihr Gepäck außerhalb der EU unverschlossen bleiben.
Es dürfen sich keine zu verzollenden Waren (Zigaretten, Alkohol, etc.) im Gepäck befinden.
Werden bei einer etwaigen Kontrolle durch den Zoll anmeldepflichtige Waren (während der Reise gekaufte Zigaretten, Alkohol, Parfüm, Schmuck etc.) festgestellt, erhebt der Zoll neben den Eingangsabgaben zusätzliche Gebühren. Außerdem entstehen nicht unerhebliche Kosten für die Abwicklung.

Wenn Sie von Ihrer Reise unterwegs gekaufte Zigaretten, alkoholische Getränke, Parfüm, etc. mitbringen möchten, nehmen Sie diese bitte unbedingt im Handgepäck mit. Es dürfen keine zollpflichtigen Waren im Gepäck sein. Sorgen Sie bitte dafür, dass außer dem reinen Reisegepäck nichts in den Koffern ist.

Auch der Zoll informiert hierüber.

Hier ein Link: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Auf den Internetseiten des deutschen Zoll`s finden Sie weitere Informationen über Zollvorschriften. Auch können Sie sich die sehr informative Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ im PDF-Format herunterladen und/oder speichern.

Bezahlmöglichkeiten

  1. Vorkasse
    Der Rechungsbetrag wird bei der Abholung beim Fahrer gegen Quittung bezahlt. Bei dieser Zahlungsart erheben wir eine einmalige Abwicklungsgebühr von 3,50 Euro.
  2. Nachnahme
    Der Rechungsbetrag wird bei der Zustellung beim Empfänger beim Fahrer gegen Quittung bezahlt. Bei dieser Zahlungsart erheben wir eine einmalige Abwicklungsgebühr von 3,50 Euro.
  3. PayPal
    In unserer Kaufabwicklung können Sie PayPal auswählen, und so auch bequem und schnell Online-Transaktionen abschließen.
  4. Bezahlen auf Rechnung
    Wir bieten Hotels, Reisebüros etc. die Möglichkeit den Gepäcktransport auf Rechnung zu bezahlen.

Gepäckversicherung

Versicherung Koffertransport:
Ihr Gepäck ist selbstverständlich nach § 431 HGB gegen Verlust und Beschädigung bei uns versichert.

500 Euro pro Gepäckstück bei Verlust oder Beschädigung sind im Preis inbegriffen. Wertgegenstände wie (Handy, Kamera, Notebooks, Schmuck, Geld) werden von der Versicherung nicht eingedeckt.

Zusatzversicherung:
Sollten Sie eine Zusatzversicherung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte per E-mail unter Gepäcklogistik@int-logistik.de oder Tel. 08388 206100

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Alle Preise inkl. der gesetzl. MwSt.